§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
(1) Für alle begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma S³-Security-Systems-Services (im Folgenden: Anbieter) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung des Kaufes oder der Bestellung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren des Anbieters stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich unverbindlich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Das von dem Kunden unterbreitete Vertragsangebot wird durch den Anbieter durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung angenommen oder durch die Auslieferung der Ware.
§ 3 Preise; Eigentumsvorbehalt
(1) Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von dem Lager des Anbieters an die von dem Kunden angegebene Adresse.
(2) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes:
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor dem Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung nicht zulässig.
Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an, der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
§4 Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§5 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsschluss und Rechnungslegung fällig. Bei Ausweis eines Zahlungszieles auf einer Rechnung ist dieses maßgebend.
(2) Gerät der Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, sind im Falle des Verzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 7 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellten Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 9 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Sofern sich nichts anderes ergibt, ist für alle Lieferungen und Leistungen der Sitz des Anbieters Erfüllungsort.
(2) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.